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Aragonien und seine Geschichte ::: |
Aragonien (spanisch, aragonesisch Aragón,
katalanisch Aragó) ist eine Autonome Gemeinschaft im Nordosten
Spaniens. Sie grenzt im Norden auf dem Hauptkamm der Pyrenäen
an Frankreich, im Osten an Katalonien, im Südosten an Valencia
und im Westen an Kastilien-La Mancha, Kastilien-León, La
Rioja sowie Navarra. Hauptstadt ist Saragossa.
Das Gebiet der heutigen Autonomen Gemeinschaft entspricht dem früheren
Königreich Aragonien im engeren Sinne, das seinen Namen wiederum
dem Fluss Aragón verdankte.
Geografie:
Der Norden Aragoniens wird von den Pyrenäen geprägt, deren
Hauptkamm auf der gesamten Länge die Nordgrenze der Autonomen
Gemeinschaft bildet.
Durch die Ebene des zentralen Aragoniens verläuft der Mittellauf
des Ebro, zu dessen Einzugsbereich der größte Teil der
Region gehört.
Im Süden der Region liegen Teile des Iberischen Randgebirges.
Flüsse:
Weitere bedeutende Flüsse in der Region neben dem Ebro sind
der Aragón, der Gállego und der Segre (alle drei linke
Nebenflüsse des Ebro), der Cinca (ein Nebenfluss des Segre),
der Jalón (ein rechter Nebenfluss des Ebro), der Jiloca (ein
Nebenfluss des Jalón) sowie der Mijares und der Turia, die
vom Süden Aragoniens aus durch die Region Valencia direkt ins
Mittelmeer fließen.
Bevölkerung:
Aragonien gehört zu den am dünnsten besiedelten Regionen
Spaniens. Die einzige Großstadt ist die Hauptstadt Saragossa,
in der ca. die Hälfte der Einwohner der Region lebt.
Sprachen:
Neben dem Spanischen wird in einigen Tälern der Pyrenäen
noch die autochthone Aragonesische Sprache gesprochen, die sich
vom aragonesischen Dialekt des Spanischen abhebt. Zudem wird in
einigen Bezirken im Osten Aragoniens längs der Grenze zu Katalonien
Katalanisch gesprochen.
Geschichte:
Das Gebiet gehörte seit 201 v. Chr. zur römischen Provinz
Tarraconensis und wurde um 415 westgotisch.
Grafschaft Aragonien (812-1035)
Nach einer kurzen Periode maurischer Herrschaft wurden Teile des
Gebietes 812 fränkisch. Aus der spanischen Mark Karls des Großen
entwickelte sich die Grafschaft Aragonien, als deren erster Graf
Aznar genannt wird. Nach Aussterben des Grafengeschlechts kam Aragonien
am Anfang des 10. Jahrhunderts an Sancho III., von 970 bis 1035
König von Navarra.
Königreich Aragonien (1035)
Nach dem Tod Sanchos III. erbte 1035 dessen Sohn Ramiro I. Aragonien,
das damit zum selbständigen Königreich wurde. Ramiro erweiterte
sein Herrschaftsgebiet, das zuvor auf die Jacetania beschränkt
war, durch die Erwerbung von Ribagorza und Sobrarbe sowie durch
erfolgreiche Kämpfe gegen die Mauren.
Seine Nachfolger Sancho Ramírez (1063-1094) und Peter I.
(1094-1104) setzten den Krieg gegen die Mauren mit Erfolg fort.
Ein Heer unter Alfons I. (1104-1134) eroberte 1118 Saragossa und
erhob es zur Hauptstadt Aragoniens.
Das Testament Alfons I., in dem er das Land den geistlichen Ritterorden
vermachte, wurde von den Ständen Aragoniens nicht anerkannt.
Sein Bruder Ramiro II., der Mönch, der zu diesem Zeitpunkt
Bischof von Roda-Barbastro war, wurde zum König erhoben. Dieser
heiratete darauf Inés von Poitou, eine adlige französische
Witwe, die am 11. August 1136 eine Tochter, Petronila gebar. 1137
regelte Ramiro II. die Thronfolge dahingegend, dass er Petronila
mit dem Grafen Ramón Berenguer IV. von Barcelona verlobte
(die Ehe wurde erst 1150 geschlossen, als Petronila 14 Jahre alt
war). Wenig später wurde Petronila Königin, während
Ramón Berenguer IV. als Graf von Barcelona und Prinz von
Aragonien regierte, was die Vereinigung Aragoniens mit Katalonien
vorbereitete. Ramiro II. zog sich ins Kloster zurück.
Vereinigung mit Katalonien zur Krone Aragonien 1162/64
Petronellas und Ramón Berenguers Sohn Alfons II.
übernahm 1162 als Graf Alfons I. die Herrschaft in Katalonien
und nach der Abdankung seiner Mutter 1164 die Königskrone von
Aragonien, die daraufhin mit Katalonien vereint blieb. Die so entstandene
Staatsgemeinschaft, die neben dem eigentlichen Aragonien auch Katalonien
umfasste und sich später auf einen großen Teil des Mttelmeerraumes
ausdehnte, ist als Krone Aragonien (spanisch Corona de Aragón,
katalanisch Corona d'Aragó) bekannt.
Innerhalb dieser Staatsgemeinschaft behielten die einzelnen Teilgebiete
- das Königreich Aragonien im engeren Sinne, Katalonien sowie
später auch das Königreich Valencia und weitere Gebiete
- ihre innere Selbständigkeit, lediglich auf außenpolitischem
Gebiet waren sie unter einem gemeinsamen Monarchen vereint. Unter
anderem wurden der Roussillon, Montpellier, die Cerdanya, Carcasonne
und andere Pyrenäengebiete sowie Valencia und die Balearen
erobert.
Die Krone Aragonien wurde so zum zweiten wichtigen christlichen
Reich in Spanien neben Kastilien. Peter II. (1196-1213) nahm seine
Krone vom Papst zu Lehen. Jakob I. (1213-76) erließ eine Konstitution
für Aragonien und beabsichtigte Teilung des Landes unter seinen
Söhnen. Diese kam jedoch nicht zustande, da der älteste
Sohn Peter III. (1276-85) seinem Bruder Jakob II., der die Balearen,
Roussillon, Cerdanya etc. bekommen hatte, die Lehnspflichtigkeit
aufzwang.
Peter III. erwarb 1282 Sizilien, wurde aber infolgedessen in einen
Krieg mit Frankreich verwickelt. Als die hierdurch und durch sonstige
Fehden hervorgerufene finanzielle Not ihn zur Ausschreibung drückender
Steuern bewog, traten die Stände von Aragonien 1283 zusammen,
um ihre alten Freiheiten zu verteidigen. Sie zwangen dem König
das Generalprivilegium von Saragossa ab, das, später noch erweitert,
die königliche Gewalt deutlich einschränkte. 1285 folgte
Peters ältester Sohn Alfons III. (1285-1291) in den spanischen
Reichen nach, während der jüngere, Jakob, in Sizilien
nachfolgte. Alfons setzte seinen Onkel Jakob II. auf Mallorca ab
und geriet mit Kastilien und Frankreich in langwierige kriegerischer
Auseinandersetzungen, während der die aragonischen Stände
ihre Macht erweitern konnten. Nach Alfons' kinderlosem Tod folgte
ihm sein Bruder Jakob II. (1291-1327), der Sardinien als päpstliches
Lehen erwarb und 1319 die Unteilbarkeit des spanischen Reichs festsetzte.
Dennoch doch behielten Aragonien, Katalonien und Valencia eigene
Cortes.
Auf Jakob II. folgte sein Sohn Alfons IV. (1327-1336), der gegen
die Genuesen und mit seinem Schwiegervater Alfons XI. von Kastilien
erfolgreich gegen die Mauren kämpfte. Sein Nachfolger Peter
IV. (1336-1387) beendete den Krieg mit Genua, der den Handel Aragoniens
stark beeinträchtigt hatte. Er vereinigte Mallorca (1344) wieder
mit Aragonien, verlor dagegen Sardinien, wo vor allem das Judikat
Arborea kämpferischen Widerstand leistete, teilweise. Während
seiner Kämpfe mit Kastilien und unzufriedenen Brüdern
gewannen die Cortes immer größere Unabhängigkeit.
1348 siegte Peter IV. jedoch bei Épila gegen aufständische
Adlige und erreichte damit eine erneute Festigung seiner königliche
Gewalt.
Sein Sohn Johann I. (1387-1396) verlor ganz Sardinien an Eleonora
di Arborea. Nach Johanns und seines Bruders Martin I. (1396-1410)
kinderlosem Tod entstanden in Aragonien infolge des Auftretens verschiedener
Prätendenten heftige Thronstreitigkeiten, aus denen endlich
durch den Spruch gemischter Schiedsrichter, dem Kompromiss von Caspe,
der Infant Ferdinand von Kastilien, ein Neffe Johanns, als König
hervorging, der als Ferdinand I. (1412-16) regierte. Er wirkte eifrig
mit zur Beseitigung des großen kirchlichen Schismas.
Auf Ferdinand I. folgte sein Sohn Alfons V. (1416-58). Er überließ
die Regierung weitgehend seiner Gemahlin María von Kastilien
und seinem Bruder Johann, während er selbst Kriege führte.
Er vereinigte Neapel und Sizilien mit Aragonien, hinterließ
aber nur einen natürlichen, vom Papst legitimierten Sohn, Ferdinand,
welcher ihm in Neapel auf den Thron folgte.
Die spanischen Reiche nebst Sardinien und Sizilien und den Balearen
erbte Johann II. (1458-1479), sein Bruder, der durch seine Ehefrau
Blanca auch König von Navarra war. Johanns Regierung war hart
und willkürlich, gegen seine eignen Untertanen erbat er die
Hilfe Frankreichs und bezahlte sie durch Abtretung Roussillons und
Perpignans. Er starb 1479.
Die Katholischen Könige und die Vereinigung mit Kastilien
Johann III. folgte sein Sohn Ferdinand II., seit 1469 Gemahl
Isabellas, der Thronerbin von Kastilien, wodurch Aragonien mit Kastilien
zu einem Reich vereinigt ward.
Mittelalterliche Verfassungsgeschichte
Von besonderem Interesse ist die Verfassungsgeschichte
Aragoniens, wo sich das freie Bürgertum in Spanien zuerst ausgebildet
hat. Schon 1118 bekamen die Bürger Saragossas alle Rechte geborener
Hidalgos, und 1136 ratschlagten Abgeordnete der aragonischen Gemeinden
auf der Ständeversammlung der Cortes mit geistlichen und weltlichen
Lehnsherren über Steuern und Landesordnungen.
Fortan waren die Städte Aragoniens und Kataloniens besonders
auf Erhaltung der ständischen Privilegien und Freiheiten bedacht.
Die Cortes von Aragonien, gleichzeitig besucht von den Vertretern
des in eine höhere (ricos hombres) und niedere (infanzones,
caballeros, hidalgos) Klasse gesonderten Adels und des Klerus, verfügten
über Krieg und Frieden, Bündnisse und Verträge, Steuern,
Münzen, alte und neue Gesetze und Urteilssprüche der unteren
Gerichtshöfe.
König Alfons III. musste die jährliche Berufung der Cortes
nach Saragossa im Jahre 1287 als Grundgesetz anerkennen und denselben
das Recht des pflicht- und verfassungsmäßigen Widerstands
gegen willkürliche Verletzung der ständischen Mitglieder
einräumen. Er war sogar gezwungen anzuerkennen, dass, wenn
der König sich der Gewaltherrschaft schuldig mache, alle Bewohner
Spaniens vom 14. bis zum 60. Jahr gemeinsam zum Sturz des Königs
die Waffen ergreifen sollten.
Peter IV. erzwang 1348 die Aufhebung dieser Satzungen, bewilligte
aber die Einsetzung einer Behörde, die, zwischen Monarch und
Volk stehend, die Rechte des letzteren gegen Übergriffe der
ersteren schützen und in Streitigkeiten zwischen der Krone
und den Ständen entscheiden sollte. An ihrer Spitze stand der
vom König aus der Ritterschaft auf Lebenszeit gewählte,
aber lediglich den Cortes gegenüber zur Rechenschaft verpflichtete
Justicia.
Die allgemeinen Reichsstände der Krone Aragonien, die anfangs
jährlich, seit 1307 alle zwei Jahre von den Abgeordneten Aragoniens,
Kataloniens und Valencias gebildet wurden, bestanden aus den vier
Abteilungen (brazos = Arme bzw. estamentes = Bänke) der Geistlichkeit,
des hohen (brazo de nobles) und niederen Adels (brazo de caballeros
e hidalgos) und der Stadtgemeinden (brazo de universidades). Für
die Gültigkeit eines Beschlusses der Cortes war Einstimmigkeit
der Krone und aller Mitglieder notwendig. Ein ständischer Ausschuss
von acht Mitgliedern blieb zur Wahrung der Volksrechte stets zusammen.
Auch nach der Vereinigung mit Kastilien (1516) behielt Aragonien
seine alten Freiheiten und verlor dieses erst nach der standhaften
Parteinahme für die österreichischen Habsburger im spanischen
Erbfolgekrieg (1701-1714).
Napoleonische und Carlistenkriege
In den Carlistenkriegen des 19. Jahrhunderts zeigten die
Aragonier denselben hartnäckigen Mut, den ihre Hauptstadt Saragossa
1808/09 bei der Belagerung durch napoleonische Truppen bewiesen
hatte. Während Oberaragonien (in etwa das Gebiet der heutigen
Provinz Huesca) entschieden der Königin Maria Christina von
Sizilien anhing, hielt Niederaragonien (in etwa die heutige Provinz
Teruel) zum Prätendenten Don Carlos.
Spanischer Bürgerkrieg
Im spanischen Bürgerkrieg war vor allem das südliche
Aragonien Schauplatz erbitterter Kämpfe, von denen die Schlacht
von Belchite in Folge einer republikanischen Offensive auf Saragossa
im September und Oktober 1937 und die Schlacht von Teruel zwischen
Dezember 1937 und Februar 1938 die bekanntesten sind.
Autonomie
Am 10. August 1982 unterzeichneten König Juan Carlos
I. und Ministerpräsident Leopoldo Calvo-Sotelo das Gesetz,
das die spanischen Cortes Generales verabschiedet hatten und in
dem das Autonomiestatut für Aragonien enthalten war. Am 7.
Mai 1992 stellte eine Sonderkommission des aragonesischen Parlaments,
der Cortes de Aragón, eine neue Fassung des Statuts vor,
die vom aragonesischen und spanischen Parlament verabschiedet wurden,
und mit denen die traditionellen Institutionen der Cortes, der Diputación
General, des Justicia, usw. wieder eingerichtet wurden.
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